Ihr persönliches Gesundheitsbudget
Nutzen Sie bis zu 500 Euro aus dem AOK-Gesundheitsbudget für Mehrleistungen nach Wahl: Osteopathie, professionelle Zahnreinigung und weitere Leistungen zur Zahngesundheit, sportmedizinische Untersuchung, Extras in der Schwangerschaft, Impfungen oder Alternative Arzneimittel? Sie entscheiden!
Bei uns ist mehr für Sie drin.
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Ihr AOK - Gesundheitsbudget
Professionelle Zahnreinigung für saubere, gesunde Zähne
Strahlende Zähne sind nicht nur schön, sondern auch weniger anfällig für Karies und Parodontitis. Gönnen Sie sich deshalb zweimal pro Kalenderjahr eine professionelle Zahnreinigung. Wir übernehmen die Kosten für bis zu zwei Behandlungen im Kalenderjahr in Höhe von bis zu je 50 Euro.
Perfekter Schutz - nicht nur auf Reisen
Weltenbummler starten mit uns unbeschwert in den Urlaub. Ob gegen Gelbfieber, Malaria oder Hepatitis A/B: Bestimmte (Reise-)Schutzimpfungen erstatten wir im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets zu 80 %.
Heilung durch alternative Arzneimittel
Ihr jährliches Gesundheitsbudget von 500 Euro können Sie auch für alternative Arzneimittel verwenden. Wir übernehmen für Sie 80 % der Kosten im Kalenderjahr für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt/einer Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet, aus der Apotheke bezogen werden und nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind.
Rundum-Komfort für werdende Mütter
Für viele Mehrleistungen rund um Schwangerschaft und Geburt übernehmen wir für die bei uns versicherten Schwangeren 80 % der entstandenen Kosten.* Dazu zählen:
- 24h-Rufbereitschaft für zugelassene Hebammen
- Partner-Geburtsvorbereitungskurse
- bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Schwangere
- erweiterte Schwangerschafts- oder Mutterschaftsleistungen*
* Weitere Informationen zu den erstattungsfähigen Leistungen, dem Erstattungsumfang und den Voraussetzungen finden Sie in unseren FAQs.
Sanftes Heilen mit Osteopathie
Ob Rückenprobleme, Kopfschmerzen oder andere Beschwerden: Mit Dehn-, Massage- und Grifftechniken lösen Osteopathen und Osteopathinnen Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem. Wir unterstützen das sanfte Heilen und übernehmen pro Kalenderjahr die Kosten für bis zu sechs osteopathische Behandlungen in Höhe von bis zu jeweils 50 Euro.*
* Weitere Informationen zum Erstattungsumfang und den Voraussetzungen finden Sie in unseren FAQs.
Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat – um Erkrankungen zu verhindern oder deren Verschlimmerung zu vermeiden, beteiligen wir uns im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets an den Kosten einer sportmedizinischen Untersuchung und Beratung durch einen Vertragsarzt bzw. eine Vertragsärztin mit der Zusatzqualifikation „Sportmedizin“. Wir übernehmen einmal pro Kalenderjahr 80 % der Kosten.
Bei kieferorthopädischer Behandlung: Glattflächenversiegelung
Zum Schutz der Zahnoberflächen vor Bakterien und Reduzierung der Kariesanfälligkeit unterstützen wir die Glattflächenversiegelung im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudget mit bis zu 50 Euro für die im jeweiligen Kalenderjahr erfolgten Behandlungen.
Bei Weisheitszähnen: Lachgas oder Hypnose
Für eine entspannte und angstfreie Entfernung der Weisheitszähne erstatten wir im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets bis zu 50 Euro für die schonende Sedierung mit Lachgas oder Hypnose und übernehmen einmalig die Kosten für die im jeweiligen Kalenderjahr erfolgten Behandlungen.
Gute Gründe für die AOK NordWest
Unsere Auszeichnungen sind Ihre Vorteile
Ganz einfach. So funktioniert das AOK-Gesundheitsbudget.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das 500 Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest
Wie kann ich eine Leistung im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets abrechnen?
Einfach Rechnung und Privatrezept bzw. ärztliche Bescheinigung online über „Meine AOK“, postalisch oder persönlich einreichen und wir überweisen das Geld auf Ihr Konto.
Welche Leistungen sind Bestandteil des AOK-Gesundheitsbudgets?
- Osteopathische Behandlung
- Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
- Professionelle Zahnreinigung
- Lachgas und Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne
- Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung, für die wir nach § 29 SGB V die Kosten übernehmen
- Zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft
- (Reise-)Schutzimpfungen
- Und z. B. nicht verschreibungspflichtige, pflanzliche Arzneimittel
Wie lange dauert es, bis ich das Geld für meine eingereichten Leistungen erhalte?
Nach Einreichung Ihrer Rechnung und Ihres Privatrezeptes bzw. der ärztlichen Bescheinigung erfolgt die Überweisung zeitnah auf Ihr Konto.
Warum werden die Leistungen nicht direkt über meine elektronische Gesundheitskarte abgerechnet?
Mit dem AOK-Gesundheitsbudget bekommen Sie Mehrleistungen, die über die normalen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Deswegen werden diese separat erstattet.
Ich bin nicht bei der AOK NordWest versichert, wie kann ich trotzdem profitieren?
Das AOK-Gesundheitsbudget ist ein exklusives Angebot für unsere Versicherten. Um es nutzen zu können, wechseln Sie in nur wenigen Schritten zur AOK NordWest: Einfach Onlineformular ausfüllen, den Rest übernehmen wir für Sie.
Für einen Wechsel zur AOK NordWest muss mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie wohnen in Westfalen-Lippe oder Schleswig-Holstein.
- Sie arbeiten oder studieren in Westfalen-Lippe oder Schleswig-Holstein.
- Ihr Ehe- oder Lebenspartner (nach dem LPartG) ist bei der AOK NordWest versichert oder die AOK NordWest war Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse.
- Ihre letzte gesetzliche Versicherung war die AOK NordWest.
Osteopathische Behandlungen – was wird erstattet?
Für Untersuchungen und Behandlungen durch von uns anerkannte Osteopathen und Osteopathinnen übernehmen wir pro Kalenderjahr die Kosten für bis zu sechs osteopathische Behandlungen in Höhe von bis zu jeweils 50 Euro.
Zu Ihrer Sicherheit gelten dabei folgende Voraussetzungen:
- Ein Arzt/eine Ärztin bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit, zum Beispiel auf einem Privatrezept.
- Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringende mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen.
Extra-Leistungen für Schwangere – was wird erstattet?
24-Stunden-Rufbereitschaft durch eine zugelassene Hebamme
Partner-Geburtsvorbereitungskurs für den/die Partner/-in
Bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Schwangere mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium als Mono- und Kombinationspräparate (keine Nahrungsergänzungsmittel), die von einem Vertragsarzt/einer Vertragsärztin per Privatrezept verordnet wurden
B-Streptokokken-Test, Feststellung der Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken, Produkte für einen pH-Wert-Selbsttest, Zytomegalie- und Toxoplasmose-Test
Unterbringung einer Begleitperson im Familienzimmer des Krankenhauses
80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr